Sie sind hier: Schuleinzugsbereiche Satzung  
 SCHULEINZUGSBEREICHE
Suche Schulbezirk
Satzung

SATZUNG

Satzung

der Stadt Melle zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen in Trägerschaft der Stadt Melle
Aufgrund der §§ 6,8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der zur Zeit geltenden Fassung und des § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Melle in seiner Sitzung am 17.03.2004 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Schulbezirke für die Grundschulen
Für den Primarbereich legt die Stadt Melle für die Grundschulen folgende Schulbezirke fest:




 
Schule  Schulbezirk bestehend aus 
Grönenbergschule   
Wallgartenschule  Melle-Mitte, außer Ortsteil Eicken-Bruche 
Eicken-Bruche  Ortsteil Eicken-Bruche des Stadtteiles Melle-Mitte 
Gesmold  Gesmold 
Westerhausen  Ortsteile Föckinghausen, Westerhausen, Niederholsten, Oberholsten des Stadtteiles Oldendorf 
Oldendorf  Ortsteil Oldendorf des Stadtteiles Oldendorf 
Buer  Buer 
Bruchmühlen  Bruchmühlen 
Riemsloh  Riemsloh 
Neuenkirchen  Neuenkirchen 
Wellingholzhausen  Wellingholzhausen 



 

Die entsprechende Karte liegt als Anlage 1 dieser Satzung bei und ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2 Schulbezirke für die Hauptschulen
(1) Für die Hauptschulen (Klassen 5-9) der Stadt Melle werden folgende Schulbezirke festgesetzt:




 
Schule  Schulbezirk der Grundschule(n) (§ 1)  
Melle  Melle-Mitte, Eicken-Bruche 
Gesmold  Gesmold und Westerhausen 
Buer  Buer, Oldendorf und Bruchmühlen 
Riemsloh  Riemsloh und Neuenkirchen 
Wellingholzhausen  Wellingholzhausen  



 

Die entsprechende Karte liegt als Anlage 2 dieser Satzung bei und ist Bestandteil dieser Satzung.

(2) Für die 10. Klassen der Hauptschulen werden folgende Schulbezirke festgelegt:




 
Schule  Schulbezirk der Grundschulen (§ 1)  
10. Klasse Heinrich-Böll-Schule  Melle-Mitte, Eicken-Bruche, Gesmold, Westerhausen und Wellingholzhausen 
10. Klasse Hauptschule Buer  Buer, Oldendorf, Bruchmühlen 
10. Klasse Hauptschule Riemsloh  Riemsloh, Neuenkirchen 



 

Die entsprechende Karte liegt als Anlage 2a dieser Satzung bei und ist Bestandteil dieser Satzung.§ 3 Schulbezirke für die Realschulen
Für die Realschulen der Stadt Melle werden folgende Schulbezirke festgesetzt:




 
Schule  Schulbezirk der Grundschulen (§ 1)  
Ratsschule Melle  Melle-Mitte, Eicken-Bruche, Gesmold, sowie Teilbereiche von Oldendorf (Oldendorfer Heide lt. Anlage 4) 
Realschule Buer  Buer, Oldendorf (außer Oldendorfer Heide), Westerhausen und Bruchmühlen 
Realschule Neuenkirchen  Neuenkirchen, Riemsloh und Wellingholzhausen 



 

Die entsprechenden Karten liegen als Anlage 3 und 4 dieser Satzung bei und sind Bestandteil dieser Satzung.



§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.



Melle, .........................







Bürgermeister




Internetdarstellung Außenstellen

Druckbare Version